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Steuerberatung

Die Steuergesetze werden jedes Jahr umfangreicher und es wird für den Steuerpflichtigen immer komplexer.

Natürlich könnten Sie die Steuererklärung selbst erstellen. Aber warum sollten Sie?

Denn mal ehrlich: Sie erhalten das Schreiben der Steuerbehörde, schieben die ganze Sache auf und im Mai suchen Sie mehr oder weniger verzweifelt Ihre Unterlagen zusammen. Vielleicht fragen Sie sich zu diesem Zeitpunkt auch, warum Sie sich diesen Stress jedes Jahr aufs Neue antun?

Wir sind die Spezialisten für sämtliche Steuerfragen. Da wir uns konstant weiterbilden, sind wir auf dem neusten Wissensstand und kennen die neuen Steuergesetze sowie die Möglichkeiten. Profitieren Sie von unserem Fachwissen!

Für eine einfache und schnelle Zusammenstellung der Unterlagen bietet sich unsere Checkliste an.

Auch in der aktuellen Steuerperiode 2025 können Sie die Steuerunterlagen weiterhin elektronisch einreichen. Neu steht Ihnen unser Treuhand Portal für den sicheren und effizienten Datenaustausch (auch via App auf Ihrem Smartphone) zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns, um Ihre Zugangsdaten zu erhalten. (Anleitung Kunden Portal).

Aufgrund des Datenschutzgesetzes benötigen wir zudem eine schriftliche Einwilligung, dass wir Ihre Steuererklärung an die Steuerverwaltung direkt elektronisch einreichen dürfen. Die Einwilligung finden Sie hier.

Im Übrigen erstellen wir auch:

– Grundstückgewinnsteuern
– Steuererklärung der Nachlass- / Erbschafts- und Schenkungssteuer
– Quellensteuerabrechnungen

– Wir führen Ihre Buchhaltung?
– Wir erstellen den Jahresabschluss für Sie?
– Wir kümmern uns um Ihre MWST-Abrechnungen?

Wenn Sie mindestens eine der oben genannten Fragen mit Ja beantwortet haben, müssen Sie nichts weiter über Steuererklärungen für juristische Personen wissen. Lediglich, dass es keinen Grund gibt, weshalb wir nicht auch die Steuererklärung für Ihr Unternehmen erstellen sollen.